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Bundeskartellamt


Das Bundeskartellamt ist eine deutsche Wettbewerbsbehörde, die nach 40 Jahren ihren momentanen Sitz in Bonn hat. Seit dem 1. April 2007 ist Bernhard Heitzer Präsident des Bundeskartellamtes - sein Vorgänger war Ulf Böge. Da sich Unternehmen ständig zu Kartellen, Konzernen oder Trusts zusammenschließen, muss es eine Behörde geben, die diese Zusammenschlüsse überwacht und Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz) sofort registriert. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen marktbeherrschende Stellungen einnehmen und so den Wettbewerb stören. Um dies zu verhindern steht dem Bundeskartellamt neben dem Bundesrecht auch das EU-Recht zu Verfügung, auf das jederzeit zurückgegriffen werden kann.

Folgende Aufgaben gehören zu den Hauptaufgaben des Bundeskartellamts:
  • Missbrauchsaufsicht
  • Kartellaufsicht
  • Fusionskontrolle / Zusammenschlusskontrolle
Nun die Aufgaben im Detail.

Aufgaben des Bundeskartellamtes

Missbrauchsaufsicht:
Mit der Missbrauchsaufsicht soll bezweckt werden, das Unternehmen die eine marktbeherrschende Stellung besitzen, diesen nicht ausnutzen (z.B. viel zu teure Preise). Zu beachten ist dabei, dass das Kartellamt erst eingreift, wenn das Unternehmen aktiv seine marktbeherrschende Stellung missbraucht. Der Weg zur marktbeherrschenden Stellung des Unternehmens, wird abgesehen bei einer Fusion, nicht von dem Kartellamt verboten.

Kartellaufsicht:
  • Preiskartell, Rabattkartell oder Gebietskartell gehören zu den verbotenen Kartellen. Das diese verbotenen Kartelle nicht entstehen gibt es die Kartellaufsicht als eine weitere Aufgabe des Kartellamtes.

    Weiter fiel unter die Kartellaufsicht das genehmigungspflichtige Kartelle beantragt und anmeldungspflichtige Kartelle angemeldet wurde. Seit 1. Juli 2005 gibt es aber keine genehmigungs- und anmeldepflichtigen Kartelle mehr. Viel mehr müssen Unternehmen eine Selbsteinschätzung vornehmen, wobei die Kartellbehörde weiterhin eine nachträgliche Kontrollmöglichkeit besitzt.

    Fusionskontrolle:
    Die Fusionskontrolle wird auch oft Zusammenschlusskontrolle genannt. Auch sie dient wie die anderen Aufgaben des Bundeskartellamts zur Sicherstellung des funktionierenden Wettbewerbs. Führt nämlich eine Fusion bzw. ein Zusammenschluss zu einer Marktbeherrschung des Unternehmens schaltet dies den Wettbewerb aus und kann daher vom Bundeskartellamt untersagt werden.

    Andere Wettbewerbsbehörden

    Neben dem Bundeskartellamt gibt es in jedem Bundesland eine Landeskartellbehörde. Diese Landeskartellbehörde übernimmt Fälle, sprich z.B. Verstöße gegen das Kartellverbot, die auf ein Bundesland begrenzt bleiben. Sollte eine missbräuchliche Verhaltensweise, die den Wettbewerb unterbindet, über ein Bundesland hinausgehen, greift das Bundeskartellamt ein.

    In Ausnahmenfällen handelt auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit dem Instrument der sogenannten "Ministerlaubnis" als Kartellbehörde in Deutschland.

    In Deutschland gibt es zu dem noch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen sowie eine Monopolkommission.

    Auf europäischer Ebene gibt es die Europäische Kommission in Brüssel, die als Kartellbehörde agiert.

    Fakten

    Bundeskartellamt

    Bundesadler
    Staatliche Ebene Bund
    Stellung der Behörde Bundesoberbehörde
    Aufsichtsbehörde Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
    Gegründet 1. Januar 1958
    Hauptsitz in Bonn, Nordrhein-Westfalen
    Behördenleitung Bernhard Heitzer, Präsident (Stand 2007)
    Anzahl der Bediensteten 300
    Website bundeskartellamt.de



    Quelle:

    www.bundeskartellamt.de