Wirtschaftslehre Wirtschaftskunde, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre

Europäische Zentralbank


Die Europäische Zentralbank, oder auch kurz EZB, hat ihren Sitz in Frankfurt/M. und hat die volle geldpolitische Verantwortung im Euro-Raum.

Zum System der Europäischen Zentralbank gehört neben der EZB auch die einzelnen nationalen Zentralbanken. Ihr Anteil am Kapital der EZB richtet sich dabei nach der Größe des Bruttoinlandsprodukt im Verhältnis zur gesamten Wirtschaftsleistung aller Teilnehmer.

Die Preisstabilität ist eins der Hauptziele der EZB. Gemessen wird dieses Ziel an einem Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI). Der HVPI ist ein in der Europäischen Union erhobener Verbraucherpreisindex, der nach EU-weit einheitlichen Regeln berechnet wird.

Die Aufgaben der Europäische Zentralbank sind unter anderem:
  • Geldpolitik
  • Devisengeschäfte
  • Halten und Verwalten von Währungsreserven
  • Förderung der Zahlungssysteme
Die Beschlussorgane der Europäischen Zentralbank sind der EZB-Rat, zu dem sich die 12 Präsidenten der nationalen Zentralbanken der an der Währungsunion teilnehmenden Staaten sowie die Mitglieder des Direktoriums der EZB (Präsident, Vizepräsident sowie vier weitere Mitglieder der EZB) zählen.

Neben dem EZB-Rat gibt es noch einen erweiterten EZB-Rat. Dieser beinhaltet nicht nur den Präsident und Vizepräsident der EZB, sondern auch die Präsidenten aller nationalen Zentralbanken in der EU.

Ausgeführt werden die Entscheidungen des EZB-Rats vom Direktorium. Die Mitglieder des Direktorium werden alle acht Jahre von den Regierungen der Mitgliedsstaaten einvernehmlich ausgewählt und ernannt.

Quellen: Weiterführende Informationen