Wirtschaftslehre Wirtschaftskunde, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre

Gemeinkosten


Im Gegensatz zu den Einzelkosten, kann man die Gemeinkosten keinen Kostenträger, Produkt oder Dienstleisung, direkt zurechnen. Unter Gemeinkosten fallen z.B. Kosten für Lagerung, Bezahlung der Arbeiter oder Strom. Gemeinkosten kann man zuordnen z.B. in Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten, Vertriebsgemeinkosten oder Verwaltungsgemeinkosten.

Beispielkosten für Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten, Vertriebsgemeinkosten, Verwaltungsgemeinkosten:

  • Materialgemeinkosten -> Lohn für Sachberarbeiter im Einkauf, Lagerhaltung und -personal.
  • Fertigungsgemeinkosten -> Miete, Energieversorgung (Strom), Maschienenabnutzung
  • Vertriebsgemeinkosten -> Lohn für Mitarbeiter im Vertrieb, Werbemaßnahmen
  • Verwaltungsgemeinkosten -> Lohn für Personalabteilung, Rechnungswesen

Aus der Summe von Einzelkosten und Gemeinkosten ergeben sich die Gesamtkosten eines Produktes.