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Entstehung eines neuen Tarifvertrags


Neue Tarifverträge sind immer dann erforderlich, wenn ein Tarifvertrag abgelaufen oder eine Vertragspartei einen aktuellen Tarifvertrag gekündigt hat. Um einen neuen Tarifvertrag auszuarbeiten treffen sich nun die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften. Im Normalfall macht die Gewerkschaft den ersten Schritt und stellt eine Forderung auf. Auf der Arbeitgeberseite reagiert man nun mit einem Angebot. Da in Deutschland Tarifautonomie herrscht, darf keiner in diese Verhandlungen eingreifen, der Tarifvertrag wird von den beiden Tarifpartnern alleine beschlossen. Sollten Forderung und Angebot zu weit auseinander liegen und keine Einigung in Sicht sein, kann die Gewerkschaft kurzfristige Warnstreiks organisieren. Findet durch diese Warnstreiks immer noch kein Einlenken auf der Arbeitgeberseite statt, werden die Verhandlungen als gescheitert erklärt.

Nun kann es zu einer sogenannten Schlichtung kommen. Man kennt das selbst von sich, dass man manchmal zu eingefahren ist, und komme was wolle, auf seinen Standpunkt beharrt. Durch einen neutralen Dritten, sollen die starren Verhandlungspositionen aufgelöst und Kompromissbereitschaft gefördert werden. Dabei fällt dieser neutrale Dritte ein Schiedsspruch, der einen Einigungsvorschlag darstellt, jedoch nicht bindend ist.

So kann es dann, wenn auch der Schiedsspruch nicht angenommen wird, zu einem Streik bzw. Arbeitskampf kommen. Damit gestreikt werden kann, muss in einer Urabstimmung 75 Prozent der betroffenen Gewerkschaftsmitglieder für den Streik stimmen. Erst dann kann gestreikt werden. Daraufhin können die Arbeitgeber mit einer Aussperrung aller Angestellten reagieren.

Da Streiks für die Gewerkschaften sehr teuer werden können, werden meist Schwerpunktstreiks durchgeführt. Statt beispielsweise in der ganzen Produktion zu streiken, nimmt man sich nur die paar Zulieferer an, die wesentlich weniger sind. Kommt erst einmal keine Ware mehr in die Produktion, ist diese auch gleichzeitig lahmgelegt. Damit erreicht man den maximalen Erfolg mit minimalen Mitteln.

Irgendwann setzten sich beide Parteien wieder an einen Tisch und die Verhandlungen beginnen erneut. Da Streiks und Aussperrung an den Kräften und vor allem finanzielle Mitteln zehren, sind beide an einer Lösungsfindung im Normalfall interessiert. Hat man sich geeinigt wird die Aussperrung beendet und die Gewerkschaftsmitglieder dürfen wieder wählen gehen und entscheiden, ob das Verhandlungsergebnis in ihrem Interesse ist. Bei einer Zustimmung von mindestens 25 Prozent kann die Gewerkschaftsleitung den Streik beenden und der neue Tarifvertrag kann in Kraft gesetzt werden.

Enstehung eines neuen Tarifvertrages