Wirtschaftslehre Wirtschaftskunde, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre

Europarecht


Das Europarecht ist ein überstaatliches Recht in Europa und genießt damit bei bestimmten, übergreifenden Sachverhalte Anwendungsvorrang. Man unterscheidet dabei zwischen dem Primärrecht und dem Sekundärrecht.

Primärrecht:

Das Primärrecht besteht in erster Linie aus den völkerrechtlich verbindlichen Verträgen. Das bedeutet, dass das Primärrecht für die einzelne Mitgliedstaaten, wie auch für deren Bürger gilt. Die grundlegenden Inhalte des Primärrechts sind Regelungen über die Funktionsweise der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaften. Dazu zählen unter anderem:
  • Die Wirtschaftsverfassung
  • Die Kompetenzordnung
  • Die institutionellen Bestimmungen
  • Die Außenbeziehungen
  • [...]

Sekundärrecht:

Das Sekundärrecht (vom Primärrecht abgeleitetes Recht) sind die auf Grundlage des Primärrechts von den Organen der Europäischen Gemeinschaft erlassenen Rechtsakte. Dabei sieht Art.&xnbsp;249 EGV folgende Rechtsakte vor:
  • Verordnungen
  • Richtlinien
  • Entscheidungen
  • Empfehlungen und Stellungsnahmen

An zahlreichen Universitäten kann Europarecht (teils in der Kombination Europa- und Völkerrecht) als Wahlfach im ersten juristischen Staatsexamen gewählt werden.