Pflichten der Vertragspartner in der Ausbildung
Das Ziel einer Berufsausbildung ist das spätere bestehen. Damit dies gelingt, hat der Auszubildende sowie der Ausbildende einige Pflichten. So muss z.B. der Ausbildende den Auszubildende für die Berufsschule freistellen, während der Auszubildende dann die Pflicht hat, diese auch zu besuchen. Alle Pflichte des Ausbildenden und des Auszubildenden folgen nun.
Pflichten des Auszubildenden (Azubi)
GehorsamspflichtDie Gehorsamspflicht beschreibt Pflichten eines Auszubildenden zum Gehorsam. Das heißt der Auszubildende muss sich nach den Anweisungen des Ausbilders richten. Man spricht in diesem Fall davon, dass der Ausbilder weisungsbefugt, während der Auszubildende weisungsgebunden ist.
Lernpflicht
Die Lernpflicht ist zusätzlich auch noch eine Hauptpflicht des Auszubildenden. Sie umfasst die Pflicht, sich den innerhalb der Lehrzeit vorgesehenen, vermittelten Stoff, anzueignen. Dies gilt nicht nur für den Lernstoff der im Betrieb anfällt, sondern auch im gleichermaßen für die Berufsschule. Er muss bereit dafür sein, die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erlernen und sollte auch sein Bemühen erkennbar zeigen.
Schweigepflicht
Unter der Schweigepflicht versteht man das Verbot des kommunizieren von Betriebsinformationen, die nicht für die Öffentlichkeit gedacht sind. So dürfen beispielsweise Einkaufsquellen, Einkaufspreise, finanzielle Verhältnisse der Firma, spezifische Informationen zu Kunden usw. nicht an einen Dritten weitergegeben werden.
Pflicht zur Berichtsheftführung
Der Auszubildende ist dazu verpflichtet ein Arbeitsnachweis in Forme eines aktuellen Berichtsheftes zu führen. Er muss das Berichtsheft regelmäßig seinem Ausbilder vorlegen und gegenzeichnen lassen. Geschrieben werden muss das Berichtsheft zeitnah und wahrheitsgetreu.
Berufsschulpflicht
Der Betrieb muss einen Auszubildenden für die Berufsschule freistellen. Dieser muss im Gegenzug sie auch besuchen. Die Berufsschule ist ein Bestandteil der Ausbildung, dennoch kann man z.B. keinen Urlaub während der Berufsschulzeit einreichen.
Wettbewerbsverbot
Unter dem Wettbewerbsverbot versteht man das Konkurrenzverbot gegenüber des Auszubildenden zur Firma.
Sorgfaltspflicht
Werden einem Auszubildenden Aufgaben übertragen, hat dieser dafür zu Sorgen, dass er diese mit großer Sorgfalt ausführt. Darunter fällt auch, Geräte und Maschinen mit denen er in Berührung kommt, pflegsam zu behandeln und nicht zu beschädigen. Auch sollte er seinen Arbeitsplatz so verlassen, wie er ihn anfangs vorgefunden hat.
Pflichten des Ausbildenden
AusbildungspflichtUnter der Ausbildungspflicht versteht man die Pflicht dafür zu sorgen, dass dem Auszubildenden alle benötigten Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind. Dazu muss vom Ausbildungsbetrieb ein Ausbilder beauftragt werden, der dies übernimmt. Dieser Erstellt und sorgt dafür, dass der betriebliche Ausbildungsplan eingehalten wird. Weiter muss der Ausbildungsbetrieb dem Auszubildenden kostenlos Ausbildungsmittel zur Verfügung stellen.
Freistellung für die Berufsschule
Der Auszubildende muss für die Berufsschule, sowie auch für Prüfungen, freigestellt werden.
Zeugnisausstellung
Eine weitere Pflicht des Ausbildenden ist die Ausstellung von einem Zeugnis für den Auszubildenden. Dies ist zumeist beim Beenden der Ausbildung der Fall.
Ausbildungsvergütung
Der Ausbildende hat dafür zu sorgen, dass der Auszubildende regelmäßig die ausgemachte Ausbildungsvergütung erhält.
Fürsorgepflicht
Die Fürsorgepflicht fasst mehrere Pflichten zusammen. So versteht man darunter z.B. die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsschutzbestimmungen oder die charakterliche Förderung und die Vermeidung von sittlichen und körperlichen Gefährdungen.