Wirtschaftslehre Wirtschaftskunde, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre

Rechtsgeschäft


Ein Rechtsgeschäft besteht aus mindestens einer Willenserklärung. Durch diese Willenserklärung(en) kommt es zu einer Rechtsfolge. Es gibt verschiedene Arten von Rechtsgeschäften. Als erstes unterscheidet man zwischen einseitigen und mehrseitigen Rechtsgeschäfte. Weiter wird unterschieden zwischen empfangsbedürftige und nicht empfangsbedürftige Willenserklärungen, sowie zwischen einseitige und gegenseitige verpflichtende Verträge.

Bsp:

  • Testament - Einseitiges Rechtsgeschäft, das nicht empfangsbedürftig ist
  • Autokauf - Zweiseitiges Rechtsgeschäft (Käufer + Verkäufer) - Vertragsfähig
  • Kündigung - Einseitiges Rechtsgeschäft, das empfangsbedürftig ist
Willenserklärungen können in mündlicher, wie auch in schriftlicher Form entstehen. Zum Beispiel:
  • Kauf eines Brötchen beim Bäcker - Mündliche Willenserklärung
  • Abschließen eines Ausbildungsvertrags - Schriftliche Willenserklärung
Selbst ohne offensichtliches dazutun kann man Willenserklärung abgeben. Steigt man beispielsweise in die Straßenbahn ein, hat man damit auch eine Willenserklärung abgegeben. Man nennt diese Art auch schlüssig/konkludes Handeln.