Wirtschaftslehre Wirtschaftskunde, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre

Steuerarten


Steuern werden nach verschiedenen Gesichtspunkten unterteilt. Dazu zählen:
  • Gegenstand der Besteuerung
  • Erhebungsart (Direkt oder Indirekt)
  • Steuerempfänger
Nachfolgend sollten diese drei Gesichtspunkte weiter erläutert werden.

Gegenstand der Besteuerung

Nahezu jeder Gegenstand in unserer Leben wird irgendwie besteuert. So wird auch bei dieser Steuerart wieder in Besitzsteuer, Verkehrssteuer, Verbrauchssteuer und Zölle unterschieden. Am meisten Geld spült aktuell die Umsatz- /Mehrwertsteuer in die Staatskassen ein, dicht gefolgt von der Lohnsteuern und der Mineralölsteuer. Weitere Dinge die besteuert sind, sind die Gewerbesteuer, die Kaffeesteuer, die Biersteuer, die Kfz-Steuer oder auch die Jagd- u. Fischereisteuer.

Erhebungsart

Bei den Steuerarten unterscheidet man auch zwischen direkten und indirekten Steuern. Bei den direkten Steuern ist der Steuerschuldner identisch mit dem Steuerträger, wie z.B. im Falle der Erbschaftssteuer. Zu den direkten Steuern gehören alle Personensteuern, die Lohn- und Einkommensteuer, die Erbschaftssteuer, die Grund- sowie die Gewerbesteuer.

Bei der indirekten Steuer hingegen ist der Steuerschuldner nicht identisch mit dem Steuerträger. Zu den indirekten Steuern zählen alle Verbrauchersteuer, wie z.B. die Mehrwertsteuer.

Steuerempfänger

Weiter wird noch zwischen den Steuerempfänger unterschieden. Das kann nämlich Bund, Land oder auch Gemeinden sein.